Die Pensionierung markiert einen bedeutenden Lebensabschnitt, in dem Erwerbstätige nach einem langen Arbeitsleben in den wohlverdienten Ruhestand treten. In der Schweiz ist das Rentensystem durch seine Struktur und Vielseitigkeit besonders komplex, um eine angemessene Absicherung im Alter zu gewährleisten. Dieser Artikel beleuchtet die Funktionsweise des Schweizer Rentensystems und erklärt die wesentlichen Mechanismen, die zur Sicherstellung einer stabilen finanziellen Situation nach dem Arbeitsleben beitragen.
Das Drei-Säulen-System der Altersvorsorge
Das Schweizer Rentensystem basiert auf dem sogenannten Drei-Säulen-System, das die finanzielle Absicherung im Alter gewährleistet. Jede dieser Säulen hat eine spezifische Funktion und Zielsetzung:
Erste Säule – die staatliche Vorsorge (AHV):
Die erste Säule wird durch die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gebildet. Diese Versicherung ist für alle Personen, die in der Schweiz arbeiten oder leben, obligatorisch. Sie soll den Existenzbedarf im Alter decken und wird durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Ein Teil der AHV wird auch durch den Staat subventioniert. Die Höhe der AHV-Rente hängt von den während des Arbeitslebens geleisteten Beiträgen und der Versicherungsdauer ab.
Zweite Säule – die berufliche Vorsorge (Pensionskasse):
Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge, auch Pensionskasse genannt. Sie ist für alle Erwerbstätigen mit einem Jahreslohn von über 22.050 CHF obligatorisch. Die Pensionskasse soll es den Rentnern ermöglichen, ihren Lebensstandard nach der Pensionierung zu erhalten. Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten auch hier Beiträge, die auf einem individuellen Konto angesammelt werden. Bei der Pensionierung erhält der Rentner entweder eine einmalige Kapitalauszahlung oder eine lebenslange Rente.
Ein häufiges Problem, das viele Menschen betrifft, ist der unbewusste Verlust von Vermögenswerten aus der zweiten Säule (Pensionskasse). Dies kann beispielsweise durch den Wechsel des Arbeitgebers, längere Erwerbsunterbrechungen oder durch das Auswandern geschehen. Infolgedessen fällt die Altersrente oft niedriger aus, als sie sein könnte. Um diese verlorenen Gelder wiederzufinden und zurückzufordern, ist es ratsam, die Unterstützung von Experten in Anspruch zu nehmen. Swiss Serenity bietet hierbei eine wertvolle Dienstleistung, indem sie Personen hilft, vergessene oder vernachlässigte Pensionskassenguthaben aufzuspüren und so die finanzielle Situation im Ruhestand zu verbessern.
Dritte Säule – die private Vorsorge:
Die dritte Säule ist die freiwillige private Vorsorge, die dazu dient, individuelle Rentenlücken zu schließen und den persönlichen Lebensstandard im Ruhestand zu verbessern. Es gibt steuerlich geförderte Modelle wie die Säule 3a, die für Erwerbstätige besonders attraktiv ist. Einzahlungen in die Säule 3a können bis zu einem bestimmten Betrag jährlich von den Steuern abgezogen werden.
Das ordentliche Rentenalter und Frühpensionierung
In der Schweiz liegt das ordentliche Rentenalter für Männer bei 65 Jahren und für Frauen seit dem Jahr 2024 ebenfalls bei 65 Jahren, nachdem es schrittweise angeglichen wurde. Dennoch besteht die Möglichkeit, die Pensionierung vorzuverlegen oder zu verschieben, was erhebliche Auswirkungen auf die Rentenhöhe hat.
Frühpensionierung:
Wer sich entscheidet, vorzeitig in Rente zu gehen, kann dies ab dem 58. Lebensjahr tun, jedoch mit Rentenkürzungen. Bei der AHV beträgt die Kürzung pro vorgezogenes Jahr 6,8 %, was bedeutet, dass die Rente deutlich niedriger ausfällt. Auch bei der Pensionskasse sind Abzüge möglich, da weniger Beitragsjahre vorhanden sind und die Altersguthaben früher beansprucht werden.
Aufgeschobene Pensionierung:
Es besteht auch die Möglichkeit, die Pensionierung um bis zu fünf Jahre aufzuschieben, was zu einer Erhöhung der Rente führt. Wer beispielsweise bis 70 arbeitet, erhält einen Bonus von etwa 5 % pro aufgeschobenes Jahr. Diese Entscheidung bietet sich vor allem für Personen an, die weiterhin erwerbstätig bleiben möchten und ihre finanzielle Absicherung weiter ausbauen wollen.
Wie wird die Rente berechnet?
Die Rentenberechnung in der Schweiz ist ein komplexer Prozess, der von mehreren Faktoren abhängt. Für die AHV-Rente wird ein Durchschnitt der in den Erwerbsjahren erzielten Einkommen sowie der Beitragsjahre herangezogen. Ein Vollbezug der AHV ist nur möglich, wenn eine Person ab dem 20. Lebensjahr bis zum ordentlichen Rentenalter kontinuierlich Beiträge gezahlt hat.
Für die Pensionskasse gilt, dass die angesparten Beiträge und die darauf erzielten Zinsen maßgeblich für die Rentenhöhe sind. Jährlich wird ein Teil des Lohns auf das Alterskonto eingezahlt, und bei der Pensionierung wird entweder eine Rente oder ein Kapitalbetrag ausgezahlt. Die genaue Höhe hängt vom angesparten Guthaben und dem Umwandlungssatz ab, der aktuell bei etwa 6 % liegt.
Die private Vorsorge in der dritten Säule wird individuell angespart, weshalb die Rentenhöhe je nach eingezahlten Beträgen variiert. Diese Ergänzung der Altersvorsorge spielt vor allem für Personen eine Rolle, die sich einen höheren Lebensstandard im Ruhestand sichern möchten.